Einführung der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen ab dem 26.04.21

In der aktuellen Coroanvirus-Pandemie hat der Bundestag am 21.04.21 weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die eine bundesweit geltende Notbremse in Abhängigkeit von festgelegten Inzidenzwerten beinhaltet. Die bundesgesetzlichen Vorgaben umfassen auch den Schulbetrieb.

Dadurch wird die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler auch auf die Grundschulen und Förderschulen im Saarland ausgeweitet. Die Testungen werden weiterhin durch die bereits kooperierenden Ärzte durchgeführt, an der Grundschule Hüttersdorf von der Praxis Dr. Marcus Maier, 66673 Dillingen. Sie finden ab sofort montags ab 8 Uhr und mittwochs ab 11 Uhr statt. Terminverschiebungen sind aber möglich!

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